FOOD SAFETY INFORMATION sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist“ und bestimmt: • “Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen so gebaut, beschaffen und instand gehalten sein, dass sie gereinigt und erforder lichenfalls desinfiziert werden können”. • Verordnung (EG) 1935/2004[3] - über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie be gründet die allgemeinen Grundsätze zum Schutz vor allen Materialien und Objekten, die mit Lebens mitteln in Berührung kommen – sowohl direkt als auch indirekt – und gewährleistet die Überein stimmung mit der GMP (Gute Herstellungsp raxis/ Good Manufacturing Practice). Materialien, die dieser Verordnung entsprechen, werden mit dem unten abgebildeten Symbol (Glas und Gabel) gekennzeichnet. und • Verordnung (EG) 2023/2006[4] – über die Gute Herstellungspraxis (GMP) für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie bestimmt, dass Unternehmen ein wirksames und dokumentiertes Qualitätssicherungssystem anzu wenden haben – und zwar zu allen Fertigungsstufen “soweit sie für die Konformität und die Sicherheit des fertigen Materials oder fertigen Gegenstands von Bedeutung sind“. Diese beiden Verordnungen bestimmen, dass diese Materialien – unter normalen oder vorhersehbaren Umständen – keine ihrer Bestandteile in einer bestimmten Menge an Lebensmittel abgeben dürfen, durch die • die Gesundheit gefährdet ist, • eine nicht-akzeptable Veränderung des Lebensm ittels verursacht wird, oder • eine Verschlechterung von Geruch und/oder Geschmack des Produkts eintritt. • Verordnung (EU) 10/2011[5] (plus Anhang) – über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, können giftige Substanzen übertragen. Mit der Verordnung 10/2011 werden besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff festgelegt, wenn • sie dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, oder • sie bereits mit Lebensmitteln in Kontakt stehen, oder • logisch davon auszugehen ist, dass sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Unter diese Richtlinien fallen Materialien und Gegen stände sowie Teile davon, die • ausschließlich aus Kunststoff oder • aus mehreren Kunststoffschichten oder • aus Verbundmaterialien – also aus mehreren Schichten unterschiedlicher Materialien, dar unter auch Kunststoffen – bestehen. Wobei nur die Materialien, die in der Unionsliste im Anhang 1 der Verordnung genannt werden, bewusst Vikan A/S - Department of Research & Development 02Copyright © 2015 Vikan A/S · All Rights Reserved
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