FOOD SAFETY INFORMATION als Monomer, als Zusatzstoff oder als Hilfsstoff bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet werden dürfen. KUNSTSTOFFE UND EPOXIDHARZE, DIE IN DER HERSTELLUNG VON REINIGUNGS GERÄTEN FÜR DIE LEBENSMITTEL INDUSTRIE GENUTZT WERDEN Im Sinne der EU-Verordnung 10/2011 wird Kunststoff definiert als makromolekularer Stoff, “gewonnen durch ein Polymerisationsv erfahren, wie zum Beispiel Polyaddition oder Polykondensation, oder durch ein ähnliches Verfahren aus Monomeren oder anderen Ausgangsstoffen, oder chemische Modifizierung natürlicher oder synthetischer Makromoleküle“. Epoxidharze, die zu den Polyepoxiden zählen, bilden eine Stoffgruppe reaktionsfähiger Prepolymere und Polymere, die Epoxidverbindungen aufweisen. Epoxidharze können untereinander aufgrund einer katalytischen Polymerisation, oder mit einer großen Bandbreite an Reaktionspartnern zu denen polyfunktionelle Amine, Säuren, Phenole, Alkohole sowie Thiolen zählen, reagieren. Diese Reaktions partner werden oft als Härter bezeichnet, die Reaktion als Aushärten. Die Reaktion von Epoxid harzen miteinander wird Doppelbindung genannt. Bei der Reaktion untereinander oder mit polyfunktionellen Härtern entsteht ein duroplastisches Polymer, das meist sowohl gute mechanische Eigenschaften als auch eine gute Temperatur- und Chemikalien beständigkeit aufweist. Um jegliches Gesundheitsrisiko zu vermeiden, stellt die EU-Verordnung 10/2011 generelle und spezifische Grenzwerte für Inhaltsstoffe bei den in Frage kommenden Materialien auf. Diese Migrationsgrenzen entsprechen dem Höchstwert an Substanz, den diese Materialien und Gegenstände auf Lebensm ittel übertragen dürfen. Sie werden aufgelistet in Substanz (mg) pro KilogrammLebensmittel (mg/kg). Die EU-Verordnung 1895/2005 beschränkt die Verwendung bestimmter Epoxiderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Das sind unter anderem: • 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan-bis-(2,3epoxypropyl)ether (“BADGE“) (CAS-Nr. 00167554-3) und einige seiner Derivate, • Bis(-hydroxyphenyl)methan-bis-(2,3-epoxypropyl) ether (“BFDGE“) (CAS-Nr. 039817-09-9) und • sonstige Novolac-Glycidylether (“NOGE“). Kunststoffe und Kunstharze werden in vielen industriellen Anwendungen eingesetzt. Dazu zählt auch der Einsatz in der Herstellung von Reinig ungs geräten für die Lebensmittelindustrie. Aus diesem Grund müssen auch sie im Sinne der EU-Ver ordnungen 10/2011 sowie 1895/2005 Migrations tests unterzogen werden. Diese Migrationstests sind von einem unabhängigen, zugelassenen Labor unter Einhaltung der vorge gebenen Vorgehensweise vorzunehmen. Zu diesen Vorgaben zählen unter anderem: • BS EN 1186-2:2002[7] – Werkstoffe und Gegen stände in Kontakt mit Lebensmitteln. Kunststoffe. Prüfverfahren für die Gesamtmigration in Olivenöl durch völliges Eintauchen • BS EN 1186-3:2002[8] – Werkstoffe und Gegen stände in Kontakt mit Lebensmitteln. Kunsts toffe. Prüfverfahren für die Gesamtmigration in wässrige Prüflebensmittel*** durch völliges Eintauchen Alle Materialien und Gegenstände aus Kunststoff müssen mit den spezifischen Migrationswerten* sowie den Gesamtmigrationswerten** überein stimmen. Die dazugehörige Dokumentation muss vorh anden sein und ist bei einer Untersuchung durch den Gesetzgeber, Prüfer sowie Kunden auf Nach frage vorzulegen. Vikan A/S - Department of Research & Development 03Copyright © 2015 Vikan A/S · All Rights Reserved
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