FOOD SAFETY INFORMATION Sind Ihre Reinigungsgeräte lebensmittelsicher? DEBRA SMITH, VIKAN (UK) LTD., 1-3 AVRO GATE, BROADMOOR ROAD, SOUTH MARSTON PARK, SWINDON, WILTSHIRE, SN3 4AG, UK. EINFÜHRUNG Der Druck auf Lebensmittelproduzenten von Seiten der Behörden, Prüfer und Konsumenten, nachzuweisen, dass sie der Lebensmittelsicherheit in allen Belangen entsprechen, wird stetig größer. Das betrifft auch das Zurverfügungstellen von Dokumenten zur Lebensmittelsicherheit, die sich auf das Reinigungsequipment aus Kunststoff beziehen; besonders solches, das in direkten Kontakt mit den Lebensmitteln oder mit Präparationsflächen kommt. Leider kann es aus mehreren Gründen schwierig sein, diese Dokumentation zu erhalten. Neue Hersteller von Kunststoffreinigungsgeräten für die Lebensmittelindustrie (das gilt besonders für Produzenten aus China und dem Neuen Markt) wissen oft nicht, welche strengen Vorgaben die europäische Gesetzgebung hinsichtlich dieser Geräte gemacht hat und sind eher nachlässig, wenn es darum geht, ihre Produkte angemessen zu prüfen oder eine relevante Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Selbst etablierte Hersteller aus Europa können mit den Vorgaben in Konflikt geraten, weil sie nicht aus schließlich lebensmittelsichere Materialien* verbauen und schlechte oder missverständliche Nachweis dokumentationen veröffentlichen. * Untersuchungen eines anerkannten, unabhängigen Labors im Auftrag von Vikan haben gezeigt, dass Bürstenware, bei der die Filamente mit Epoxidharz verankert worden sind, unter Laborbedingungen wiederholt nicht allen Vorgaben der EU zum Kontakt mit Lebensmitteln entsprochen haben. Gerade deshalb müssen Einkäufer von Reinigungs geräten darauf achten, dass die Materialvorgaben befolgt worden sind und zusätzlich gewährleisten, dass sie gültige und dokumentierte Nachweise über die Erfüllung der Vorgaben erhalten. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN Es gibt mehrere relevante Vorgaben, um die Qualität und den Schutz von Lebensmitteln durch Kontakt mit diesen Objekten abzusichern. Dazu zählen • Verordnung (EG) 178/2002[1] – zu den allgemeinen Grundsätzen Der Artikel 14 bestimmt, dass Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie • gesundheitsschädlich sind, oder • für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind • Verordnung (EG) 852/2004[2] – über Lebensmittel hygiene Sie definiert Lebensmittelhygiene als: “die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notw endig Vikan A/S - Department of Research & Development 01Copyright © 2015 Vikan A/S · All Rights Reserved
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