FOOD SAFETY INFORMATION *) Der spezifische Migrationswert (SML für “specific migration limit“) beschreibt die höchstmögliche Menge einer Substanz, die von einem Werkstoff oder Gegenstand in ein Lebens- oder ein Prüflebensmittel*** emittiert werden darf. **) Der Gesamt- oder Globalmigrationswert (OML für “overall migration limit“) beschreibt die höchst mögliche Menge nicht-flüchtiger Bestandteile, die von einem Werkstoff oder Material an ein Lebens- oder Prüflebensmittel*** übertragen werden darf. ***) Prüflebensmittel sind Testmaterialien mit den Eigenschaften eines Lebensmittels. Die Hersteller von Kunststoffteilen haben eine begleitende, schriftliche Konformitätserklärung zu verfassen, die in Übereinstimmung mit Artikel 16 der EU-Verordnung 1935/2004 steht sowie die in Anhang IV der EU-Verordnung 20/2011 festgehaltenen An gaben enthält: • Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Konformitätserklärung ausstellt; • Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff oder Produkte aus Zwischenstufen ihrer Herstellung oder die Stoffe herstellt oder einführt, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; • Identität der Materialien, Gegenstände, Produkte aus Zwischenstufen der Herstellung oder der Stoffe, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; • Datum der Erklärung; • Bestätigung, dass die Materialien oder Gegen stände aus Kunststoff, die Produkte aus Zwischen stufen der Herstellung oder die Stoffe den entsprechenden Anforderungen der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen; • Ausreichende Informationen zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbauprodukte, für welche die Anhänge I und II der vorliegenden Verordnung Beschränkungen und/oder Spezifikationen ent halten, damit auch die nachgelagerten Unter nehmer die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherstellen können • Ausreichende Informationen über die Stoffe, deren Verwendung in Lebensmitteln einer Beschränkung unterliegt, gewonnen aus Versuchsdaten oder theoretischen Berechnungen über deren spezifische Migrationsw erte sowie gegebene nfalls über Reinheitskriterien gemäß den Richtlinien 2008/60/EG, 95/45/EG und 2008/84/EG[9], damit der Anwender dieser Materialien oder Gegenstände die einschlägigen EU-Vorschriften oder, falls solche fehlen, die für Lebensmittel geltenden nationalen Vorschriften einhalten kann; • Spezifikationen zur Verwendung des Materials oder Gegenstands, zum Beispiel • Art oder Arten von Lebensmitteln, die damit in Berührung kommen soll(en); • Dauer und Temperatur der Behandlung und Lagerung bei Berührung mit dem Lebensmittel; • Verhältnis der mit Lebensmitteln in Berührung kommenden Fläche zum Volumen, anhand dessen die Konformität des Materials oder Gegenstands festgestellt wurde; Konformitätserklärungen für alle Reinigungsgeräte, die aus Kunststoff und Kunstharzen bestehen, beziehungsweise Komponenten davon haben, müssen auf Verlangen für den Gesetzgeber, Prüfer und Kunden zugänglich gemacht werden. In einigen europäischen Märkten ist zusätzlich eine Konformitätserklärung hinsichtlich der Vorgabe Vikan A/S - Department of Research & Development 04Copyright © 2015 Vikan A/S · All Rights Reserved
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