2 \\\ STEUERN SPAREN 2025 So spart Ihr Steuern mit Werkstattausrüstung! Unsere Tips für clevere Investitionen Der Jahreswechsel ist der ideale Zeitpunkt, um Eure Werkstatt fit für die Zukunft zu machen und dabei gleichzeitig Eure Steuerlast zu senken. Durch gezielte Investitionen in Werkstattausrüstung könnt Ihr von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren. 1. Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Anschaffungen bis 800 € netto (952 € brutto) pro Artikel gelten als GWG und können im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Typische Beispiele: \\\ Akku-Werkzeuge \\\ Wagenheber \\\ LED-Lampen \\\ Werkstattwagen (je nach Preis) 2. Investitionsabzugsbetrag (IAB) ‒ Vorausplanen lohnt sich! Wenn Ihr geplant investiert - und die Voraussetzungen nach §7 EStG vorliegen - könnt Ihr bereits vor der Anschaffung bis zu 50 % der Investitionskosten steuerlich absetzen, mit dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag. Das reduziert Eure Steuerlast im aktuellen Jahr, selbst wenn Ihr erst im nächsten Jahr kauft. Ideal für größere Anschaffungen: \\\ Hebebühnen \\\ Diagnosegeräte \\\ Reifenmaschinen 3. Sonderabschreibungen bis zu 40 % zusätzlich Zusätzlich zum IAB könnt Ihr nach dem Kauf bis zu 40 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung nutzen. Zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung. So ergibt sich eine noch höhere Steuerersparnis und zwar frei verteilt über fünf Jahre. Auch hier gilt das die Voraussetzungen nach §7 EStG erfüllt werden müssen. 4. Reguläre Abschreibung Höherpreisige Investitionen (z. B. Hebebühne, Bremsprüfstand) können nicht sofort abgesetzt werden, bieten aber durch lineare Abschreibung über mehrere Jahre dennoch einen steuerlichen Vorteil und verbessern gleichzeitig die Leistungsfähigkeit Ihrer Werkstatt. 5. Degressive Abschreibung - höherer Steuervorteil in den ersten Jahren Mit dem im Juli 2025 beschlossenen Investitionssofortprogramm ist die degressive Abschreibung für Anschaffungen ab Juli 2025 bis Ende 2027 wieder zugelassen. Dabei wird jährlich ein prozentualer Anteil vom verbleibenden Buchwert abgeschrieben (bis zu 30 %). Das führt zu höheren Abschreibungen in den ersten Jahren und einer spürbaren Steuerentlastung direkt nach der Investition – perfekt für größere Anschaffungen wie Maschinen oder Diagnosegeräte. EUROPAS NR. 1 FÜR TRUCK-, TRAILER-, TRANSPORTER- UND BUS-ERSATZTEILE! Soweit Marken von Fahrzeugherstellern im Katalog verwendet werden, sind diese als Bestimmungshinweise zu verstehen. Die Marken weisen darauf hin, dass die entsprechenden Artikel passend für das genannte Fahrzeug sind. Die auf den Katalogseiten angegebenen Vergleichsnummern dienen zu Identifikationszwecken.
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