LADUNGSSICHERUNG \\\ 3 Ladungssicherung nimmt alle Beteiligten in die Verantwortung: Du bist der Fahrzeughalter . dann musst du einen geeigneten Fahrzeugführer stellen, ebenso wie ein Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand und sach- gerechter Ausrüstung. Sollte ein Versender bzw. Verlader an der Eignung für den beabsichtigten Transport zweifeln, steht er in der Pflicht, das Fahrzeug abzulehnen. Du bist der Fahrzeugführer . dann musst du für die betriebssichere Beladung sorgen. Dabei ist zu beachten, dass \\\ e ine Fahrzeugbeeinträchtigung (Lenkfähigkeit, Stabilität) durch die Ladung vermieden wird, \\\ z ulässige Abmessungen, Gesamtgewicht und Achslasten berücksichtigt werden (Lastverteilungsplan), \\\ eine Prüfung der Ladungssicherungsmaßnahmen vor Abfahrt sowie auch unterwegs erfolgt (ggf. sind Zurrmittel nachzu- spannen usw.) Du bist der Absender und Frachtführer . dann bist du verantwortlich für die beförderungssichere Beladung und somit konkret für \\\ eine Verpackung, die der Ware und dem Transportweg angemessen ist, \\\ die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Ladegüter, \\\ die Bildung geeigneter Ladeeinheiten (Palette, Gitterbox, Behälter etc.), \\\ die Verstauung der Ladung im Laderaum, \\\ die Befestigung sowie Sicherung der Ladung auf dem Fahrzeug, \\\ den ordnungsgemäßen Einsatz von Flurförderfahrzeugen, Kranen usw. »Ladungssicherung besteht oft nur aus Vermutungen: ›Ich fahr so vorausschauend, ich brauch nicht bremsen, das ist so schwer, das verschiebt sich nicht‹. Dabei ist Ladungssicherung ein komplexes Thema . Es betrifft jeden am Transport Beteiligten. In unserer StVO steht dass was gemacht werden muss aber nicht wie. Bei Verkehrskontrollen sind Strafen in Form von Stilllegung des Fahrzeugs, Bußgeldern und Punkten die einfachsten Maßnahmen. Bei schweren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Fahrzeughalter, Fahrer, Verlader und Absender. « Harald Meyer-Heß Prokurist F&T LaSiSe gGmbH Harald Meyer- Heß und Christina Scheib im Interview zum Thema Ladungssicherung. Gesetze, Vorschriften und Richtlinien für Ladungssicherung sind z. B. geregelt durch \\\ die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 22 StVO „Ladung“ § 23 StVO „Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers“ \\\ die Straßenverkehrszulassungs- ordnung (StVZO) § 31 StVZO „Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge“ \\\ das Handelsgesetzbuch (HGB) § 412 „Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung“ sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und technische Regelwerke wie VDI 2700 ff. und DIN EN 12195-1 bis -4. EUROPART.NET
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