DEIF A/S Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle bei DEIF A/S aufgegebenen Bestellungen und von DEIF A/S ausgeführten Lieferungen (nachfolgend „DEIF“ genannt), sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird. 1. ANGEBOTE Nichtkonformitäten gemäß den Inhalten der vorliegenden Bestimmung Alle Angebote basieren unter anderem auf den Verkaufspreisen, abzuhelfen. DEIF haftet für die Mängel oder Nichtkonformitäten, die Zollsätzen, Wechselkursen und Steuern, die zum Angebotsdatum DEIF zuzuschreiben sind und die auf Kon-struktions-, Material-, gelten. Unbeschadet der Bestimmung gemäß Abschnitt 2 behält sich Software- oder Herstellungsmängeln beruhen. DEIF haftet nicht für DEIF das Recht vor, den endgültigen Verkaufspreis im Falle von Mängel oder Nichterfüllungen irgendeiner Art von Material, das vom Änderungen bei den zuvor erwähnten Sätzen und Steuern nach der Kun-den bereitgestellt wurde, von Konstruktionen, die vom Kunden Angebotsabgabe anzupassen. angefertigt wurden, oder von Konstruktionen, die DEIF gemäß Kundenspezifikationen angefertigt hat. DEIF haftet nicht für Mängel 2. BESTELLUNGEN aufgrund einer unzureichenden Wartung, aufgrund der Nutzung des Alle Bestellungen sind für die bestellende Partei verbindlich, weshalb verkauften Produkts durch den Kunden auf eine nicht vorgesehene Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der vorherigen Wiese, aufgrund einer falschen Montage oder Installation durch den schriftlichen Annahme von DEIF unterliegen. Gleichzeitig mit der Kunden, auf-grund von Änderungen, die der Kunde ohne schriftliche Bestellungsaufgabe muss der Kunde angeben, ob er selbst für die Einwilligung von DEIF vor-genommen hat, aufgrund von Reparaturen, Abholung der Bestellung verantwortlich ist (vgl. Abschn. 3). die vom Kunden durchgeführt wurden, oder aufgrund von normalem Verschleiß. DEIF haftet nicht für Folgen einer falschen Installation oder 3. LIEFERUNG Nutzung von dem Kunden zur Verfügung gestellten Up-dates der Alle Bestellungen werden FCA Skive, Dänemark (Incoterms 2020) Produktsoftware durch den Kunden. DEIF haftet in keinem Fall für geliefert. Wenn der Kunde DEIF nicht spätestens zum Zeitpunkt der Mängel oder Nichtkonformitäten bei verkauften Produkten, wenn nach Bestellungsaufgabe über die Abholung des Produkts benachrichtigt der Lieferung mehr als zwei Jahre vergangen sind. DEIF kann nur dann hat, kann DEIF den Transport des Produkts zum Kunden auf Kosten und für Mängel oder Nichtkonformitäten haftbar gemacht werden, wenn die Gefahr des Kunden veranlassen. mangelhaften oder nicht-konformen Produkte in geeigneter Verpackung an DEIF zurückgegeben werden, und nur insoweit als DEIF 4. LIEFERZEIT in seinem alleinigen Ermessen das Bestehen der geltend gemachten Die Lieferzeit ist in der von DEIF erteilten Bestellbestätigung Mängel oder Nichtkonformitäten bestätigt. Falls DEIF feststellt, dass die angegeben. zurückgegebenen Produkte weder mangelhaft noch nichtkonform sind, kann DEIF dem Kunden alle Kosten in Rechnung stellen, die DEIF wegen 5. EIGENTUMSVORBEHALT der unbegründeten Geltendmachung von Mängeln oder DEIF behält das uneingeschränkte Eigentum an dem gelieferten Nichtkonformitäten durch den Kunden entstanden sind. Die Haftung Produkt, bis die Kaufsumme, einschließlich eventuell aufgelaufener von DEIF für Schäden aufgrund einer Verletzung der für die Zinsen, vollständig bezahlt worden ist (vgl. unten). Produktbereitstellung vereinbarten Bestimmungen ist auf die Höhe der Kaufsumme des Produkts beschränkt, das die Haftung begründet. 6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND DATEN Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen schließt der 10. BEANSTANDUNGEN Verkauf eines Produkts durch DEIF eine nicht ausschließliche und nicht Der Kunde muss Beanstandungen schriftlich an DEIF übermitteln, und übertragbare Lizenz gemäß Rechten an geistigem Eigentum von DEIF Beanstandungen müssen geltend gemacht werden, sobald ein Mangel („Rechte an geistigem Eigentum von DEIF“) ein, die es dem Kunden oder eine Nichtkonformität festgestellt wurde oder hätte festgestellt erlaubt, (1) von DEIF an den Kunden verkaufte Produkte zu nutzen und werden müssen, in keinem Fall jedoch später als zwei Jahre, nachdem weiterzuverkaufen und (2) vom oder für den Kunden hergestellte das Produkt an den Kunden geliefert wurde. Nach Ablauf der Produktsysteme, die ein oder mehrere dieser Produkte von DEIF Beanstandungsfrist verfällt das Recht des Kunden, DEIF für den beinhalten, zu nutzen und weiterzuverkaufen. Sofern Software festgestellten Mangel oder die festgestellte Nichtkonformität haftbar und/oder Dokumentation in einem Produkt enthalten sind oder von DEIF zu machen. zum Herunterladen in ein Produkt zur Verfügung gestellt werden, stellt der Verkauf dieses Produkts keine Übertragung von Eigentumsrechten 11. PRODUKTHAFTUNG oder -ansprüchen in Bezug auf diese Software und/oder DEIF haftet nur dann für Personenschäden, wenn die Personenschäden Dokumentation auf den Kunden dar. Stattdessen schließt er Produkten zuzuschreiben sind, die von DEIF bereitgestellt wurden, und vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen nur eine nicht nur dann, wenn die Personenschäden der Fahrlässigkeit von DEIF oder ausschließliche Lizenz gemäß Rechten an geistigem Eigentum von DEIF der Fahrlässigkeit von Personen, für die DEIF haftet, zuzuschreiben ein, die es dem Kunden erlaubt, diese Software und/oder sind. DEIF haftet für Sachschäden nur gemäß dänischem Recht und Dokumentation in Verbindung mit dem Produkt und wie in diesem dänischer Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Produkthaftung, enthalten zu nutzen. und in Bezug auf internationale Transaktionen haftet DEIF nur gemäß dem ersten Satz. DEIF haftet nicht für Sach- oder Personenschäden 7. ZAHLUNG auf-grund von Produkten, die vom Kunden hergestellt wurden, die vom Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind von DEIF ausgestellte Kunden hergestellte Komponenten enthalten oder in die vom Kunden Rechnungen 30 Tage ab dem Rechnungsdatum fällig. Im Falle eines hergestellte Produkte auf-genommen wurden, wenn diese Schäden Zahlungsverzugs fallen Zinsen zu einem Satz von jährlich 12 Prozent ab den Produkten des Kunden zuzuschreiben sind. Wenn eine Drittpartei dem Fälligkeitsdatum und bis zur Zahlung an. In Verbindung mit der wie ein Kunde des Kunden versucht, DEIF für Sach- oder Ausführung von Bestellungen, die von Unternehmen aufgegeben Personenschäden haftbar zu machen, muss der Kunde DEIF in Bezug wurden, mit denen DEIF nicht bereits zuvor Handelsbeziehungen auf alle Kosten schadlos halten, die DEIF daraus entstanden sind, unter unterhalten hat, sind Rechnungen nach Rechnungseingang zahlbar. Der anderem zahlbare Entschädigungen und Anwaltsgebühren und - Kunde ist in keinem Fall dazu berechtigt, die Zahlung ohne vorherige kosten. Der Kunde muss zur Unterstützung von DEIF ferner in Gerichts- schriftliche Einwilligung von DEIF zurückzuhalten. Bei einem oder Schiedsgerichts-verfahren eintreten, die von der Drittpartei gegen Nettowarenwert geringer als EUR 350,00 berechnen wir einen DEIF eingeleitet wurden. Mindermengenzuschlag von EUR 40,00 für die Abwicklung des erteilten Auftrages. 12. FOLGESCHÄDEN DEIF haftet in keinem Fall für Betriebsverlust, Verdienstausfall, 8. LIEFERVERZUG Installationskosten, Gewinnausfall, Verlust oder Beschädigung von Im Falle eines Lieferverzugs von mehr als zwei Wochen kann der Kunde Daten oder andere Folgeschäden des Kunden, unter anderem nicht für eine Vertragsstrafe in Höhe von wöchentlich einem Prozent der Verluste aus Rechtsverhältnissen des Kunden mit Drittparteien. Kaufsumme ohne MwSt. für den dem Verzug unterliegenden Teil der Lieferung geltend machen. Diese Vertragsstrafe kann in keinem Fall 13. ABHILFE VON MÄNGELN UND NICHTKONFORMITÄTEN acht Prozent der Kaufsumme ohne MwSt. für den dem Verzug Wenn ein Produkt mangelhaft oder auf eine andere Weise nichtkonform unterliegenden Teil der Lieferung überschreiten. Im Falle eines ist (vgl. oben), kann DEIF dem Mangel oder der Nichtkonformität im Lieferverzugs von mehr als acht Wochen kann der Kunde ferner eigenen Ermessen durch das Vornehmen von Reparaturen, das Liefern schriftlich die Aufhebung des Vertrags anfordern, sofern die Lieferung von Ersatz oder das Erstatten der bezahlten Kaufsumme abhelfen. nicht innerhalb von 14 Tagen ab diesem Zeitpunkt erfolgt. 14. SCHADLOSHALTUNG 9. MÄNGEL UND NICHTKONFORMITÄT IN BEZUG AUF RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM DEIF ist dazu verpflichtet und berechtigt, allen Mängeln und DEIF muss den Kunden auf alleinige Kosten: (a) gegen Klagen Ref.: 4040000013P Seite 1 von 2
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